Im Sinne dieses Gesetzes ist1.„AEUV“Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ABl. Nr. C 115 vom 9.5.2008, S. 47;2.„Anforderung“jede Auflage, Bedingung, Beschränkung oder jedes Verbot hinsichtlich der Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung, die in den Verwaltungsvorschriften festge... mehr lesen...
Dieses Gesetz gilt für landesgesetzlich geregelte Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen und die von einem oder einer in einem EWR-Staat niedergelassenen Dienstleistungserbringer oder Dienstleistungserbringerin angeboten werden. Dieses Gesetz gilt weit... mehr lesen...