Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Der Einsatz der Wehren erfolgt entweder durch die Nachrichtenzentrale der Feuerwehr der Stadt Wien oder auf Grund unmittelbar bei den Brandmeldestellen der Wehren einlaufender Anzeigen. In letzterem Falle ist die Ausrückung unverzüglich mittels der Notrufnummmer an die Nachrichtenzentrale zu melden.
(2) Über jeden Einsatz ist auf dem hiefür vorgesehenen Vordruck ein Aktionsbericht abzufassen und dem Magistrat einzusenden.
(1) Der Einsatz der Wehren erfolgt entweder durch die Nachrichtenzentrale der Feuerwehr der Stadt Wien oder auf Grund unmittelbar bei den Brandmeldestellen der Wehren einlaufender Anzeigen. In letzterem Falle ist die Ausrückung unverzüglich mittels der Notrufnummmer an die Nachrichtenzentrale zu melden.
(2) Über jeden Einsatz ist auf dem hiefür vorgesehenen Vordruck ein Aktionsbericht abzufassen und dem Magistrat einzusenden.