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(1) Die taktische Einheit einer Wehr ist die Löschgruppe. Diese besteht in einfacher Besetzung aus
der Gruppenkommandantin bzw. dem Gruppenkommandanten, | |||||||||||||||||||
der Maschinistin bzw. dem Maschinisten und | |||||||||||||||||||
vier Einsatzkräften. | |||||||||||||||||||
(2) Die Sollstärke einer Wehr hat bei einer Ausrüstung mit einem Löschfahrzeug mindestens zu betragen:
eine Kommandantin bzw. ein Kommandant, | |||||||||||||||||||
eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter, | |||||||||||||||||||
zwei Gruppenkommandantinnen bzw. Gruppenkommandanten, | |||||||||||||||||||
eine Maschinistin bzw. ein Maschinist, | |||||||||||||||||||
15 bis 18 Einsatzkräfte. | |||||||||||||||||||
(3) DemDer Kommandantin bzw. dem Kommandanten obliegt es, die Diensteinteilung so zu treffen, daßdass die Wehr je Löschfahrzeug jederzeit mindestens in der Stärke einer Löschgruppe einsatzbereit ist.
(1) Die taktische Einheit einer Wehr ist die Löschgruppe. Diese besteht in einfacher Besetzung aus
der Gruppenkommandantin bzw. dem Gruppenkommandanten, | |||||||||||||||||||
der Maschinistin bzw. dem Maschinisten und | |||||||||||||||||||
vier Einsatzkräften. | |||||||||||||||||||
(2) Die Sollstärke einer Wehr hat bei einer Ausrüstung mit einem Löschfahrzeug mindestens zu betragen:
eine Kommandantin bzw. ein Kommandant, | |||||||||||||||||||
eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter, | |||||||||||||||||||
zwei Gruppenkommandantinnen bzw. Gruppenkommandanten, | |||||||||||||||||||
eine Maschinistin bzw. ein Maschinist, | |||||||||||||||||||
15 bis 18 Einsatzkräfte. | |||||||||||||||||||
(3) DemDer Kommandantin bzw. dem Kommandanten obliegt es, die Diensteinteilung so zu treffen, daßdass die Wehr je Löschfahrzeug jederzeit mindestens in der Stärke einer Löschgruppe einsatzbereit ist.