§ 8 W-FV Gliederung und Stärke einer Wehr.

Wiener Feuerwehr-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.11.2016 bis 31.12.9999

(1) Die taktische Einheit einer Wehr ist die Löschgruppe. Diese besteht in einfacher Besetzung aus

dem Gruppenkommandanten,

der Gruppenkommandantin bzw. dem Gruppenkommandanten,

dem Maschinisten,

der Maschinistin bzw. dem Maschinisten und

dem Melder und
4 Mannschaftspersonen.

vier Einsatzkräften.

(2) Die Sollstärke einer Wehr hat bei einer Ausrüstung mit einem Löschfahrzeug mindestens zu betragen:

1 Kommandant,

eine Kommandantin bzw. ein Kommandant,

1 Stellvertreter,

eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter,

2 Gruppenkommandanten,

zwei Gruppenkommandantinnen bzw. Gruppenkommandanten,

1 Maschinist und

eine Maschinistin bzw. ein Maschinist,

15 bis 18 Mannschaftspersonen.

15 bis 18 Einsatzkräfte.

(3) DemDer Kommandantin bzw. dem Kommandanten obliegt es, die Diensteinteilung so zu treffen, daßdass die Wehr je Löschfahrzeug jederzeit mindestens in der Stärke einer Löschgruppe einsatzbereit ist.

Stand vor dem 11.11.2016

In Kraft vom 25.09.1957 bis 11.11.2016

(1) Die taktische Einheit einer Wehr ist die Löschgruppe. Diese besteht in einfacher Besetzung aus

dem Gruppenkommandanten,

der Gruppenkommandantin bzw. dem Gruppenkommandanten,

dem Maschinisten,

der Maschinistin bzw. dem Maschinisten und

dem Melder und
4 Mannschaftspersonen.

vier Einsatzkräften.

(2) Die Sollstärke einer Wehr hat bei einer Ausrüstung mit einem Löschfahrzeug mindestens zu betragen:

1 Kommandant,

eine Kommandantin bzw. ein Kommandant,

1 Stellvertreter,

eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter,

2 Gruppenkommandanten,

zwei Gruppenkommandantinnen bzw. Gruppenkommandanten,

1 Maschinist und

eine Maschinistin bzw. ein Maschinist,

15 bis 18 Mannschaftspersonen.

15 bis 18 Einsatzkräfte.

(3) DemDer Kommandantin bzw. dem Kommandanten obliegt es, die Diensteinteilung so zu treffen, daßdass die Wehr je Löschfahrzeug jederzeit mindestens in der Stärke einer Löschgruppe einsatzbereit ist.

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