Bgld. Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Bgld. AStV in der Land- und Forstwirtschaft (Bgld. ALFALF) Fundstelle (weggefallen)

Bgld. Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Bgld. AStV in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2023 bis 31.12.9999
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Oktober 2002, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Bgld. Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Bgld. AStV in der Land- und Forstwirtschaft)

StF: LGBl. Nr. 107/2002

Änderung

LGBl. Nr. 11/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs (Bgld. 2 Z 3 Landarbeitsordnung 1977, LGBlALFALF) Fundstelle seit 01.06.2023 weggefallen. Nr. 37, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 74/2002, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten

§ 3

Verkehrswege

§ 4

Ausgänge

§ 5

Stiegen

§ 6

Beleuchtung und Belüftung von Räumen

§ 7

Fußböden, Wände und Decken

§ 8

Türen und Tore

§ 9

Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§ 10

Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen

§ 11

Lagerungen

§ 12

Gefahrenbereiche

§ 13

Alarmeinrichtungen

§ 14

Prüfungen

§ 15

Information der Dienstnehmer

§ 16

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

2. Abschnitt
Sicherung der Flucht

§ 17

Grundsätzliche Bestimmungen

§ 18

Fluchtwege, gesicherte Fluchtwege, Notausgänge

§ 19

Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen

§ 20

Anforderungen an Fluchtwege

§ 21

Anforderungen an Notausgänge

§ 22

Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche

§ 23

Stiegenhaus

3. Abschnitt
Anforderungen an Arbeitsräume

§ 24

Raumhöhe in Arbeitsräumen

§ 25

Bodenfläche und Luftraum

§ 26

Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung

§ 27

Natürliche Lüftung

§ 28

Mechanische Be- und Entlüftung

§ 29

Raumklima in Arbeitsräumen

§ 30

Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen

§ 31

Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume

§ 32

Abweichende Regelungen für Container und ähnliche Einrichtungen

4. Abschnitt
Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

§ 33

Trink- und Waschwasser

§ 34

Toiletten

§ 35

Waschplätze, Waschräume, Duschen

§ 36

Kleiderkästen und Umkleideräume

§ 37

Aufenthaltsräume

§ 38

Wohnräume

§ 39

Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

5. Abschnitt
Erste Hilfe und Brandschutz

§ 40

Mittel für die Erste Hilfe

§ 41

Erst-Helferinnen und Erst-Helfer

§ 42

Sanitätsräume

§ 43

Löschhilfen

§ 44

Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte

§ 44a

Für die Evakuierung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer und für die Brandbekämpfung zuständige Personen

§ 45

Brandschutzgruppe

§ 46

Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 47

Übergangsbestimmungen

§ 48

Umsetzungshinweise

§ 49

Inkrafttreten

Anmerkung

LGBl. Nr. 11/2012

Stand vor dem 01.06.2023

In Kraft vom 16.02.2012 bis 01.06.2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Oktober 2002, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Bgld. Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Bgld. AStV in der Land- und Forstwirtschaft)

StF: LGBl. Nr. 107/2002

Änderung

LGBl. Nr. 11/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs (Bgld. 2 Z 3 Landarbeitsordnung 1977, LGBlALFALF) Fundstelle seit 01.06.2023 weggefallen. Nr. 37, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 74/2002, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten

§ 3

Verkehrswege

§ 4

Ausgänge

§ 5

Stiegen

§ 6

Beleuchtung und Belüftung von Räumen

§ 7

Fußböden, Wände und Decken

§ 8

Türen und Tore

§ 9

Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§ 10

Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen

§ 11

Lagerungen

§ 12

Gefahrenbereiche

§ 13

Alarmeinrichtungen

§ 14

Prüfungen

§ 15

Information der Dienstnehmer

§ 16

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

2. Abschnitt
Sicherung der Flucht

§ 17

Grundsätzliche Bestimmungen

§ 18

Fluchtwege, gesicherte Fluchtwege, Notausgänge

§ 19

Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen

§ 20

Anforderungen an Fluchtwege

§ 21

Anforderungen an Notausgänge

§ 22

Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche

§ 23

Stiegenhaus

3. Abschnitt
Anforderungen an Arbeitsräume

§ 24

Raumhöhe in Arbeitsräumen

§ 25

Bodenfläche und Luftraum

§ 26

Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung

§ 27

Natürliche Lüftung

§ 28

Mechanische Be- und Entlüftung

§ 29

Raumklima in Arbeitsräumen

§ 30

Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen

§ 31

Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume

§ 32

Abweichende Regelungen für Container und ähnliche Einrichtungen

4. Abschnitt
Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

§ 33

Trink- und Waschwasser

§ 34

Toiletten

§ 35

Waschplätze, Waschräume, Duschen

§ 36

Kleiderkästen und Umkleideräume

§ 37

Aufenthaltsräume

§ 38

Wohnräume

§ 39

Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

5. Abschnitt
Erste Hilfe und Brandschutz

§ 40

Mittel für die Erste Hilfe

§ 41

Erst-Helferinnen und Erst-Helfer

§ 42

Sanitätsräume

§ 43

Löschhilfen

§ 44

Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte

§ 44a

Für die Evakuierung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer und für die Brandbekämpfung zuständige Personen

§ 45

Brandschutzgruppe

§ 46

Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 47

Übergangsbestimmungen

§ 48

Umsetzungshinweise

§ 49

Inkrafttreten

Anmerkung

LGBl. Nr. 11/2012

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