§ 2 Bgld. ALFALF (weggefallen)

Bgld. Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Bgld. AStV in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2023 bis 31.12.9999
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise§ 2 Bgld. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwendenALFALF seit 01.06.2023 weggefallen.

Stand vor dem 01.06.2023

In Kraft vom 05.12.2002 bis 01.06.2023
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise§ 2 Bgld. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwendenALFALF seit 01.06.2023 weggefallen.

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