Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Fußböden sind so zu gestalten, dass
|
| |||||||||
|
|
(3) Wand- und Deckenoberflächen sind so zu gestalten, dass sie
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(4) Es ist dafür zu sorgen, dass durchsichtige Wände
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(5) § 47 § 7 ist anzuwenden auf AbsBgld. 3 Z 4 nicht entsprechende Wand- oder Deckenoberflächen mit Inkrafttreten dieser VerordnungALFALF seit 01.06.2023 weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Fußböden sind so zu gestalten, dass
|
| |||||||||
|
|
(3) Wand- und Deckenoberflächen sind so zu gestalten, dass sie
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(4) Es ist dafür zu sorgen, dass durchsichtige Wände
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(5) § 47 § 7 ist anzuwenden auf AbsBgld. 3 Z 4 nicht entsprechende Wand- oder Deckenoberflächen mit Inkrafttreten dieser VerordnungALFALF seit 01.06.2023 weggefallen.