§ 3 T-EHG (weggefallen)

Erbhofgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.03.2019 bis 31.12.9999
Das Recht zur Führung der Bezeichnung „Erbhof“ ist über Ansuchen der Landesregierung in der Aufschrift des Gutsbestandsblattes des Grundbuches aufzunehmen§ 3 T-EHG seit 19.03.2019 weggefallen.

Stand vor dem 19.03.2019

In Kraft vom 30.05.1931 bis 19.03.2019
Das Recht zur Führung der Bezeichnung „Erbhof“ ist über Ansuchen der Landesregierung in der Aufschrift des Gutsbestandsblattes des Grundbuches aufzunehmen§ 3 T-EHG seit 19.03.2019 weggefallen.

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