§ 7 T-PSG (weggefallen)

Pflanzenschutzgesetz 2001, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.04.2020 bis 31.12.9999
Der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde hat Meldungen nach § 2 Abs. 1 lit§ 7 T-PSG seit 06.04.2020 weggefallen. c, Anzeigen nach § 14 Abs. 1 und sonstige Mitteilungen über das Auftreten von Schadorganismen entgegenzunehmen; Meldungen nach § 2 Abs. 1 lit. c und sonstige Mitteilungen über das Auftreten von Schadorganismen hat er unverzüglich zu überprüfen und erforderlichenfalls an die Behörde weiterzuleiten.

Stand vor dem 06.04.2020

In Kraft vom 23.04.1949 bis 06.04.2020
Der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde hat Meldungen nach § 2 Abs. 1 lit§ 7 T-PSG seit 06.04.2020 weggefallen. c, Anzeigen nach § 14 Abs. 1 und sonstige Mitteilungen über das Auftreten von Schadorganismen entgegenzunehmen; Meldungen nach § 2 Abs. 1 lit. c und sonstige Mitteilungen über das Auftreten von Schadorganismen hat er unverzüglich zu überprüfen und erforderlichenfalls an die Behörde weiterzuleiten.

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