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(1) Beim Amt der Landesregierung wird eine Schiedskommission eingerichtet.
(2) Die Schiedskommission ist zur Entscheidung in folgenden Angelegenheiten zuständig:
a) | Entscheidung über den Abschluss von Verträgen zwischen Trägern öffentlicher Krankenanstalten außerhalb des Tiroler Gesundheitsfonds, die am 31. Dezember 1996 bereits bestanden haben, und dem | ||||||||||||||||||
b) | Entscheidung über Streitigkeiten aus den zwischen den Fondskrankenanstalten und dem | ||||||||||||||||||
Entscheidung über Streitigkeiten zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger oder einem Träger der sozialen Krankenversicherung und dem Tiroler Gesundheitsfonds über die in Ausführung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens gesetzlich festgelegten wechselseitigen Verpflichtungen und Ansprüche; | |||||||||||||||||||
c) | |||||||||||||||||||
d) | Entscheidung über Streitigkeiten zwischen einem Sozialversicherungsträger und dem Tiroler Gesundheitsfonds über die Zahlungsverpflichtung nach § 46 Abs. 4; | ||||||||||||||||||
e) | Entscheidung über Ansprüche, die sich auf den Sanktionsmechanismus (Art. |
(1) Beim Amt der Landesregierung wird eine Schiedskommission eingerichtet.
(2) Die Schiedskommission ist zur Entscheidung in folgenden Angelegenheiten zuständig:
a) | Entscheidung über den Abschluss von Verträgen zwischen Trägern öffentlicher Krankenanstalten außerhalb des Tiroler Gesundheitsfonds, die am 31. Dezember 1996 bereits bestanden haben, und dem | ||||||||||||||||||
b) | Entscheidung über Streitigkeiten aus den zwischen den Fondskrankenanstalten und dem | ||||||||||||||||||
Entscheidung über Streitigkeiten zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger oder einem Träger der sozialen Krankenversicherung und dem Tiroler Gesundheitsfonds über die in Ausführung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens gesetzlich festgelegten wechselseitigen Verpflichtungen und Ansprüche; | |||||||||||||||||||
c) | |||||||||||||||||||
d) | Entscheidung über Streitigkeiten zwischen einem Sozialversicherungsträger und dem Tiroler Gesundheitsfonds über die Zahlungsverpflichtung nach § 46 Abs. 4; | ||||||||||||||||||
e) | Entscheidung über Ansprüche, die sich auf den Sanktionsmechanismus (Art. |