Art. 2 T-LSG

Landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1969, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1961 bis 31.12.9999

Die wiederverlautbarte Rechtsvorschrift ist als Tiroler landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1969 (TLSG 1969) zu bezeichnen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1961 bis 31.12.9999

Die wiederverlautbarte Rechtsvorschrift ist als Tiroler landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1969 (TLSG 1969) zu bezeichnen.

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