§ 1 T-AO (weggefallen)

Adler-Orden, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.03.2025 bis 31.12.9999
Der Tiroler Adler-Orden ist zur Ehrung von Persönlichkeiten bestimmt, deren Besuch oder Aufenthalt in Tirol oder deren hervorragende freundschaftliche Beziehungen zum Land Tirol von besonderer politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung für das Land Tirol sind§ 1 T-AO seit 22.03.2025 weggefallen.

Stand vor dem 22.03.2025

In Kraft vom 01.05.1970 bis 22.03.2025
Der Tiroler Adler-Orden ist zur Ehrung von Persönlichkeiten bestimmt, deren Besuch oder Aufenthalt in Tirol oder deren hervorragende freundschaftliche Beziehungen zum Land Tirol von besonderer politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung für das Land Tirol sind§ 1 T-AO seit 22.03.2025 weggefallen.

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