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Verordnung der Oö. Landesregierung vom 10. März 1997 über die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen bei den Feuerwehren im Land Oberösterreich (Oö. Feuerwehrwahlordnung)
StF: LGBl. Nr. 43/1997
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 23 Abs. 7, 36 Abs. 5 und 39 Abs. 2 des Oö. Feuerwehrgesetzes 1996, LGBl. Nr. 111, wird verordnet:
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 10. März 1997 über die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen bei den Feuerwehren im Land Oberösterreich (Oö. Feuerwehrwahlordnung)
StF: LGBl. Nr. 43/1997
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 23 Abs. 7, 36 Abs. 5 und 39 Abs. 2 des Oö. Feuerwehrgesetzes 1996, LGBl. Nr. 111, wird verordnet: