Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Wer der ihm nach § 4 Abs. 4 § 9 T-BWGoder 5 obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt oder der Bestimmung des § 5 Abs. 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 365,- Euro zu bestrafen seit 31.01.2020 weggefallen.
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(2) Wer der ihm nach § 4 Abs. 4 § 9 T-BWGoder 5 obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt oder der Bestimmung des § 5 Abs. 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 365,- Euro zu bestrafen seit 31.01.2020 weggefallen.