§ 33 T-RG (weggefallen)

Rehabilitationsgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999
Alle Amtshandlungen und schriftlichen Eingaben in Angelegenheiten dieses Gesetzes sind von den in landesrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit§ 33 T-RG seit 30.06.2018 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2018

In Kraft vom 01.01.1900 bis 30.06.2018
Alle Amtshandlungen und schriftlichen Eingaben in Angelegenheiten dieses Gesetzes sind von den in landesrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit§ 33 T-RG seit 30.06.2018 weggefallen.

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