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Gesetz vom 16. November 1988 über die Auskunftspflicht der Organe
des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der übrigen
durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper (Tiroler
Auskunftspflichtgesetz)
StF: LGBl 4/1989
Änderung
LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12
LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
Gesetz vom 16. November 1988 über die Auskunftspflicht der Organe
des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der übrigen
durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper (Tiroler
Auskunftspflichtgesetz)
StF: LGBl 4/1989
Änderung
LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12
LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen: