§ 6 T-APG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Auskunftspflichtgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1989 bis 31.12.9999

Die Aufgaben, die nach diesem Gesetz Organen von Gemeinden und Gemeindeverbänden zukommen, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1989 bis 31.12.9999

Die Aufgaben, die nach diesem Gesetz Organen von Gemeinden und Gemeindeverbänden zukommen, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

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