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Verordnung der Oö. Landesregierung vom 21. Juli 1997 betreffend das Verfahren zur Bestellung des Oö. Umweltanwaltes
StF: LGBl. Nr. 94/1997
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Oö. Umweltschutzgesetzes 1996, LGBl. Nr. 84, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 93/1996 wird verordnet:
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 21. Juli 1997 betreffend das Verfahren zur Bestellung des Oö. Umweltanwaltes
StF: LGBl. Nr. 94/1997
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Oö. Umweltschutzgesetzes 1996, LGBl. Nr. 84, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 93/1996 wird verordnet: