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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die individuelle Notsituation ist von der Förderungswerberin oder vom Förderungswerber durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen. Werden finanzielle Schwierigkeiten als Begründung für die Gewährung eines Darlehens angegeben, ist eine Stellungnahme der beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingerichteten Schuldnerberatung dem Ansuchen anzuschließen.
(2) Die individuelle Notsituation ist von der Förderungswerberin oder vom Förderungswerber durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen. Werden finanzielle Schwierigkeiten als Begründung für die Gewährung eines Darlehens angegeben, ist eine Stellungnahme der beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingerichteten Schuldnerberatung dem Ansuchen anzuschließen.