§ 33 Bgld. WFVO 2005 (weggefallen)

Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 - Bgld. WFVO 2005

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
(1) Das Land fördert aus Mitteln der Wohnbauförderung den elektronischen Schutz („Alarmanlagen mit und ohne Videoüberwachungsanlagen“) sowie den Einbau einer Sicherheitstüre bei Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen§ 33 Bgld. Bei Eigenheimen und Reihenhäusern ist die Förderung des Einbaues einer Sicherheitstüre nur in Kombination mit einer nach Maßgabe des § 33 Abs. 2 und 3 gleichzeitig zu errichtenden oder bereits errichteten Alarmanlage (Alarmanlage mit oder ohne Videoüberwachung) möglichWFVO 2005 seit 31.08.2018 weggefallen.

(2) Die Alarmanlage muss nach der ÖVE/ÖNORM EN 50131- 1 „Alarmanlagen - Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“, herausgegeben vom Österreichischen Normungsinstitut am 1. Juli 2007, und die Sicherheitstüre nach der ÖNORM ENV 1627 „Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchshemmung - Anforderungen und Klassifizierung“, herausgegeben vom Österreichischen Normungsinstitut am 1. Feber 2000 bzw. der ÖNORM B 5338 „Einbruchshemmende Fenster, Türen und zusätzliche Abschlüsse - Allgemeine Festlegungen“, herausgegeben vom Österreichischen Normungsinstitut am 1. August 2003 mit einer Widerstandsklasse von mindestens drei von einem nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen errichtet werden.

(2a) Videoüberwachungsanlagen müssen entsprechend dem Stand der Technik errichtet werden. Die Aufzeichnungen müssen gespeichert werden können.

(3) Vom befugten Unternehmen sind in einem Abnahmeprotokoll

1.

die Planung, Projektierung und Übergabe der Alarmanlage an die Nutzerin oder den Nutzer gemäß dem Stand der Technik bzw. technischer Richtlinien (zB ÖVE/ÖNORM prEN 50131-7 oder TRVE 31-7), ebenso wie die Einhaltung der ÖVE/ÖNORM EN 50131-1 sowie der fachgerechte Einbau zu dokumentieren und zu bestätigen;

2.

bei Videoüberwachungsanlagen der fachgerechte Einbau und die Einhaltung der Normen bzw. des Standes der Technik zu bestätigen.

(4) Der fachgerechte Einbau der Sicherheitstüre nach der ÖNORM ENV 1627 bzw. der ÖNORM B 5338 mit einer Widerstandsklasse von mindestens drei und die Zertifizierung des Fabrikats sind vom befugten Unternehmen in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren und zu bestätigen.

(5) Für die Gewährung einer Förderung genügt eine Sicherungsmaßnahme. Hievon ausgenommen ist der Einbau von Sicherheitstüren bei Eigenheimen und Reihenhäusern.

(6) Für ein Eigenheim mit mehr als einer Wohneinheit kann die Förderung nur ein Mal in der sich aus § 34 Abs. 1 ergebenden Höhe bezogen werden.

(7) Die Förderung der Aufrüstung von bereits bestehenden, nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 errichteten Alarmanlagen mit einer Videoüberwachungsanlage oder der Einbau einer Sicherheitstüre ist grundsätzlich möglich.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.04.2015 bis 31.08.2018
(1) Das Land fördert aus Mitteln der Wohnbauförderung den elektronischen Schutz („Alarmanlagen mit und ohne Videoüberwachungsanlagen“) sowie den Einbau einer Sicherheitstüre bei Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen§ 33 Bgld. Bei Eigenheimen und Reihenhäusern ist die Förderung des Einbaues einer Sicherheitstüre nur in Kombination mit einer nach Maßgabe des § 33 Abs. 2 und 3 gleichzeitig zu errichtenden oder bereits errichteten Alarmanlage (Alarmanlage mit oder ohne Videoüberwachung) möglichWFVO 2005 seit 31.08.2018 weggefallen.

(2) Die Alarmanlage muss nach der ÖVE/ÖNORM EN 50131- 1 „Alarmanlagen - Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“, herausgegeben vom Österreichischen Normungsinstitut am 1. Juli 2007, und die Sicherheitstüre nach der ÖNORM ENV 1627 „Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchshemmung - Anforderungen und Klassifizierung“, herausgegeben vom Österreichischen Normungsinstitut am 1. Feber 2000 bzw. der ÖNORM B 5338 „Einbruchshemmende Fenster, Türen und zusätzliche Abschlüsse - Allgemeine Festlegungen“, herausgegeben vom Österreichischen Normungsinstitut am 1. August 2003 mit einer Widerstandsklasse von mindestens drei von einem nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen errichtet werden.

(2a) Videoüberwachungsanlagen müssen entsprechend dem Stand der Technik errichtet werden. Die Aufzeichnungen müssen gespeichert werden können.

(3) Vom befugten Unternehmen sind in einem Abnahmeprotokoll

1.

die Planung, Projektierung und Übergabe der Alarmanlage an die Nutzerin oder den Nutzer gemäß dem Stand der Technik bzw. technischer Richtlinien (zB ÖVE/ÖNORM prEN 50131-7 oder TRVE 31-7), ebenso wie die Einhaltung der ÖVE/ÖNORM EN 50131-1 sowie der fachgerechte Einbau zu dokumentieren und zu bestätigen;

2.

bei Videoüberwachungsanlagen der fachgerechte Einbau und die Einhaltung der Normen bzw. des Standes der Technik zu bestätigen.

(4) Der fachgerechte Einbau der Sicherheitstüre nach der ÖNORM ENV 1627 bzw. der ÖNORM B 5338 mit einer Widerstandsklasse von mindestens drei und die Zertifizierung des Fabrikats sind vom befugten Unternehmen in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren und zu bestätigen.

(5) Für die Gewährung einer Förderung genügt eine Sicherungsmaßnahme. Hievon ausgenommen ist der Einbau von Sicherheitstüren bei Eigenheimen und Reihenhäusern.

(6) Für ein Eigenheim mit mehr als einer Wohneinheit kann die Förderung nur ein Mal in der sich aus § 34 Abs. 1 ergebenden Höhe bezogen werden.

(7) Die Förderung der Aufrüstung von bereits bestehenden, nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 errichteten Alarmanlagen mit einer Videoüberwachungsanlage oder der Einbau einer Sicherheitstüre ist grundsätzlich möglich.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten