Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Ergibt sich nach der Auszahlung, dass entgegen den Angaben im Förderansuchen, im Abnahmeprotokoll oder den gemeindeamtlichen Bestätigungen Fördervoraussetzungen gemäß § 35 nicht gegeben sind oder die Alarmanlage nicht ordnungsgemäß betrieben wird, ist der zu Unrecht empfangene Zuschuss, unbeschadet weitergehender rechtlicher Folgen, zurückzubezahlen. Zur Durchführung von Überprüfungen an der Alarmanlage oder der Sicherheitstüre ist Organen der Landesregierung Zutritt zu gewähren.
(2) Ergibt sich nach der Auszahlung, dass entgegen den Angaben im Förderansuchen, im Abnahmeprotokoll oder den gemeindeamtlichen Bestätigungen Fördervoraussetzungen gemäß § 35 nicht gegeben sind oder die Alarmanlage nicht ordnungsgemäß betrieben wird, ist der zu Unrecht empfangene Zuschuss, unbeschadet weitergehender rechtlicher Folgen, zurückzubezahlen. Zur Durchführung von Überprüfungen an der Alarmanlage oder der Sicherheitstüre ist Organen der Landesregierung Zutritt zu gewähren.