§ 5 Bgld. SS (weggefallen)

Burgenländische Sonderschul-Sprengelverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.08.2024 bis 31.12.9999

1.

Der Schulsprengel der Allgemeinen Sonderschule Oberwart umfasst:

die Gemeinden des Bezirkes Oberwart soweit sie nicht zum Schulsprengel der an die Volksschule Pinkafeld angeschlossenen Allgemeinen Sonderschulklassen gehören.

2.

Der Schulsprengel der an die Volksschule Pinkafeld angeschlossenen Allgemeinen Sonderschulklassen umfasst:

die Gemeinden Pinkafeld, Grafenschachen, Neustift an der Lafnitz, Riedlingsdorf, Wiesfleck und Oberschützen.

§ 5 Bgld. SS seit 15.08.2024 weggefallen.

Stand vor dem 15.08.2024

In Kraft vom 01.09.2014 bis 15.08.2024

1.

Der Schulsprengel der Allgemeinen Sonderschule Oberwart umfasst:

die Gemeinden des Bezirkes Oberwart soweit sie nicht zum Schulsprengel der an die Volksschule Pinkafeld angeschlossenen Allgemeinen Sonderschulklassen gehören.

2.

Der Schulsprengel der an die Volksschule Pinkafeld angeschlossenen Allgemeinen Sonderschulklassen umfasst:

die Gemeinden Pinkafeld, Grafenschachen, Neustift an der Lafnitz, Riedlingsdorf, Wiesfleck und Oberschützen.

§ 5 Bgld. SS seit 15.08.2024 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten