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(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Sonderschulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen, LGBl. Nr. 40/1982, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 51/1987, außer Kraft.
(3) § 5 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 35/2014 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Sonderschulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen, LGBl. Nr. 40/1982, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 51/1987, außer Kraft.
(3) § 5 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 35/2014 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.