§ 8 Bgld. SS (weggefallen)

Burgenländische Sonderschul-Sprengelverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.08.2024 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 8 Bgld. September 2013 in KraftSS seit 15.08.2024 weggefallen.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Sonderschulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen, LGBl. Nr. 40/1982, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 51/1987, außer Kraft.

(3) § 5 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 35/2014 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.

Stand vor dem 15.08.2024

In Kraft vom 01.09.2014 bis 15.08.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 8 Bgld. September 2013 in KraftSS seit 15.08.2024 weggefallen.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Sonderschulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen, LGBl. Nr. 40/1982, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 51/1987, außer Kraft.

(3) § 5 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 35/2014 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.

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