§ 8 Bgld. SS (weggefallen)

Burgenländische Sonderschul-Sprengelverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.08.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. September 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Sonderschulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen, LGBl. Nr. 40/1982, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 51/1987, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Sonderschulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen, Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 1982,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1987,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 5 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 35/2014 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.Paragraph 5, in der Fassung der Verordnung, Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 2014, tritt mit 1. September 2014 in Kraft.
§ 8 Bgld. SS seit 15.08.2024 weggefallen.

Stand vor dem 15.08.2024

In Kraft vom 01.09.2014 bis 15.08.2024
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. September 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Sonderschulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen, LGBl. Nr. 40/1982, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 51/1987, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Sonderschulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen, Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 1982,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1987,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 5 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 35/2014 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.Paragraph 5, in der Fassung der Verordnung, Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 2014, tritt mit 1. September 2014 in Kraft.
§ 8 Bgld. SS seit 15.08.2024 weggefallen.

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