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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 2014 über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen und Polytechnischen Schulklassen (Burgenländische Polytechnische Schulsprengelverordnung)
StF: LGBl. Nr. 37/2014
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 38 Abs. 7 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36/1995, in der Fassung des Gesetzes 32/2014, wird verordnet:
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 2014 über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen und Polytechnischen Schulklassen (Burgenländische Polytechnische Schulsprengelverordnung)
StF: LGBl. Nr. 37/2014
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 38 Abs. 7 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36/1995, in der Fassung des Gesetzes 32/2014, wird verordnet: