§ 1 Bgld. PSV Bezirk Neusiedl am See

Burgenländische Polytechnische Schulsprengelverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2014 bis 31.12.9999

1.

Der Schulsprengel der Polytechnischen Schule Frauenkirchen umfasst:

die Gemeinden Andau, Apetlon, Frauenkirchen, Gols, Halbturn, Illmitz, Mönchhof, Nickelsdorf, Pamhagen, Podersdorf am See, Sankt Andrä am Zicksee, Tadten und Wallern im Burgenland und Zurndorf.

2.

Der Schulsprengel der Polytechnischen Schule Neusiedl am See umfasst:

die Gemeinden Bruckneudorf, Deutsch-Jahrndorf, Edelstal, Gattendorf, Jois, Kittsee, Neudorf, Neusiedl am See, Pama, Parndorf, Potzneusiedl, Weiden am See und Winden am See.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2014 bis 31.12.9999

1.

Der Schulsprengel der Polytechnischen Schule Frauenkirchen umfasst:

die Gemeinden Andau, Apetlon, Frauenkirchen, Gols, Halbturn, Illmitz, Mönchhof, Nickelsdorf, Pamhagen, Podersdorf am See, Sankt Andrä am Zicksee, Tadten und Wallern im Burgenland und Zurndorf.

2.

Der Schulsprengel der Polytechnischen Schule Neusiedl am See umfasst:

die Gemeinden Bruckneudorf, Deutsch-Jahrndorf, Edelstal, Gattendorf, Jois, Kittsee, Neudorf, Neusiedl am See, Pama, Parndorf, Potzneusiedl, Weiden am See und Winden am See.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten