§ 8 Bgld. PSV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Burgenländische Polytechnische Schulsprengelverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2015 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2014 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen, LGBl. Nr. 40/1998, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 86/2002, außer Kraft.

(3) § 5 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.

Stand vor dem 31.08.2015

In Kraft vom 01.09.2014 bis 31.08.2015

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2014 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen, LGBl. Nr. 40/1998, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 86/2002, außer Kraft.

(3) § 5 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten