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(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2014 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen, LGBl. Nr. 40/1998, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 86/2002, außer Kraft.
(3) § 5 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2014 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen, LGBl. Nr. 40/1998, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 86/2002, außer Kraft.
(3) § 5 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.