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Kollegiale Führung
Mit der(1) Die Leitung dervon Krankenanstalten verbundene Aufgabenkann monokratisch oder kollegial organisiert sein.
(2) Kollegial bedeutet die Leitung in jenen Angelegenheiten, die den Verantwortungsbereich des ärztlichen Leiters, Verwaltungsleiters und des Leiters des Pflegedienstespflegerischen Bereich sowie den Verwaltungsbereich gemeinsam berühren, sind von diesen Führungskräften durch gegenseitige Information, Anhörung bzw. Beratung zu erörtern und zu erfüllen.
Kollegiale Führung
Mit der(1) Die Leitung dervon Krankenanstalten verbundene Aufgabenkann monokratisch oder kollegial organisiert sein.
(2) Kollegial bedeutet die Leitung in jenen Angelegenheiten, die den Verantwortungsbereich des ärztlichen Leiters, Verwaltungsleiters und des Leiters des Pflegedienstespflegerischen Bereich sowie den Verwaltungsbereich gemeinsam berühren, sind von diesen Führungskräften durch gegenseitige Information, Anhörung bzw. Beratung zu erörtern und zu erfüllen.