Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Die Hilfe durch geschützte Arbeit gemäß § 26 ist einzustellen, wenn die oder der Hilfeempfangende
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Die Hilfe durch Unterbringung in Behinderteneinrichtungen gemäß § 27 ist einzustellen, wenn die oder der Hilfeempfangende durch sein beharrliches Verhalten den Erfolg der Hilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdetBgld.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Die Hilfe durch geschützte Arbeit gemäß § 26 ist einzustellen, wenn die oder der Hilfeempfangende
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Die Hilfe durch Unterbringung in Behinderteneinrichtungen gemäß § 27 ist einzustellen, wenn die oder der Hilfeempfangende durch sein beharrliches Verhalten den Erfolg der Hilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdetBgld.