Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Wird ein Antrag gemäß § 41 Abs. 5 § 42 nicht oder nicht rechtzeitig eingebracht, ist die Einrichtung unverzüglich zu schließen und sind die Bewohnerinnen und Bewohner auf Kosten der Trägerin oder des Trägers der Einrichtung in eine andere Einrichtung zu verbringenBgld.
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(2) Wird ein Antrag gemäß § 41 Abs. 5 § 42 nicht oder nicht rechtzeitig eingebracht, ist die Einrichtung unverzüglich zu schließen und sind die Bewohnerinnen und Bewohner auf Kosten der Trägerin oder des Trägers der Einrichtung in eine andere Einrichtung zu verbringenBgld.