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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Falls der Behörde Tatsachen bekannt werden, die eine der im 2§ 59 Bgld. Abschnitt geregelten Hilfeleistungen erfordern, hat die Behörde von Amts wegen tätig zu werdenSHG 2000 seit 30.09.2024 weggefallen.
(2) Falls der Behörde Tatsachen bekannt werden, die eine der im 2§ 59 Bgld. Abschnitt geregelten Hilfeleistungen erfordern, hat die Behörde von Amts wegen tätig zu werdenSHG 2000 seit 30.09.2024 weggefallen.