Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Bescheide bedürfen stets der Schriftform.
(3) Eine Verpflichtung zur Ausfertigung eines Bescheides im Falle einer Neubemessung von Leistungen auf Grund von Änderungen dieses Landesgesetzes bzw§ 70 Bgld. darauf gestützter Verordnungen besteht nur, wenn dies die oder der Anspruchsberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach erstmaliger Gewährung der neu bemessenen Leistung ausdrücklich verlangtSHG 2000 seit 30.09.2024 weggefallen.
(2) Bescheide bedürfen stets der Schriftform.
(3) Eine Verpflichtung zur Ausfertigung eines Bescheides im Falle einer Neubemessung von Leistungen auf Grund von Änderungen dieses Landesgesetzes bzw§ 70 Bgld. darauf gestützter Verordnungen besteht nur, wenn dies die oder der Anspruchsberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach erstmaliger Gewährung der neu bemessenen Leistung ausdrücklich verlangtSHG 2000 seit 30.09.2024 weggefallen.