§ 3 GeOL (weggefallen)

Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.10.2024 bis 31.12.9999
In der Referatseinteilung, die unmittelbar nach der Wahl der Landesregierung zu beschließen ist, werden die in der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung enthaltenen Verwaltungsgeschäfte auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt§ 3 GeOL seit 09.10.2024 weggefallen. Die Referatseinteilung ist - unbeschadet der Bestimmungen des § 2 - die Grundlage für die Zuständigkeit der Mitglieder der Landesregierung zur Erledigung der ihnen zugewiesenen Angelegenheiten.

Stand vor dem 08.10.2024

In Kraft vom 15.07.2015 bis 08.10.2024
In der Referatseinteilung, die unmittelbar nach der Wahl der Landesregierung zu beschließen ist, werden die in der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung enthaltenen Verwaltungsgeschäfte auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt§ 3 GeOL seit 09.10.2024 weggefallen. Die Referatseinteilung ist - unbeschadet der Bestimmungen des § 2 - die Grundlage für die Zuständigkeit der Mitglieder der Landesregierung zur Erledigung der ihnen zugewiesenen Angelegenheiten.

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