§ 7 GeOL (weggefallen)

Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.10.2024 bis 31.12.9999
Die Landesregierung ist, abgesehen vom Falle des § 11§ 7 GeOL, bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte aller ihrer Mitglieder beschlussfähig seit 09.10.2024 weggefallen.

Stand vor dem 08.10.2024

In Kraft vom 15.07.2015 bis 08.10.2024
Die Landesregierung ist, abgesehen vom Falle des § 11§ 7 GeOL, bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte aller ihrer Mitglieder beschlussfähig seit 09.10.2024 weggefallen.

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