Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Mit dem 2. Abschnitt dieses Gesetzes wird die Richtlinie 20032019/981024/EGEU über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. Nr. L 345172 vom 31.12.200326.06.2019 S. 90, in der Fassung der Richtlinie 2013/37/EU, ABl. Nr. L 175 vom 27.06.2013 S. 156, umgesetzt.
Mit dem 2. Abschnitt dieses Gesetzes wird die Richtlinie 20032019/981024/EGEU über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. Nr. L 345172 vom 31.12.200326.06.2019 S. 90, in der Fassung der Richtlinie 2013/37/EU, ABl. Nr. L 175 vom 27.06.2013 S. 156, umgesetzt.