Oö. Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung (Oö. SA) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2017 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 7 Abs. 1 Oö. NSchG 1995 im Bereich von Seen festgelegt werden (Oö. Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung)

StF: LGBl. Nr. 77/1998

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 96/2003

LGBl. Nr. 47/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 4 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1995 (Oö. NSchG 1995SA), LGBl Fundstelle seit 28.12.2017 weggefallen. Nr. 37, zuletzt geändert durch die Kundmachung LGBl. Nr. 147/1997, wird verordnet:

Stand vor dem 28.12.2017

In Kraft vom 04.09.1998 bis 28.12.2017
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 7 Abs. 1 Oö. NSchG 1995 im Bereich von Seen festgelegt werden (Oö. Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung)

StF: LGBl. Nr. 77/1998

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 96/2003

LGBl. Nr. 47/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 4 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1995 (Oö. NSchG 1995SA), LGBl Fundstelle seit 28.12.2017 weggefallen. Nr. 37, zuletzt geändert durch die Kundmachung LGBl. Nr. 147/1997, wird verordnet:

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