Oö. Schulaufsichtsgesetz 1998 (Oö. SchAG 1998) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Schulaufsichtsgesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Oö. Schulaufsichtsgesetz 1998 - (Oö. SchAG 1998
StF: LGBl.Nr. 79/1998 (WV)

Änderung

LGBl.Nr. 57/2014 (GP XXVII RV 1112/2014 AB 1132/2014 LT 44)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSÜBERSICHT

1Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. HAUPTSTÜCK
Das Kollegium des Landesschulrates für Oberösterreich

§ 1

Zusammensetzung

§ 2

Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder

§ 3

Vorschlagsrecht

§ 4

Entsendung der beratenden Mitglieder gemäß § 1 Abs. 2

§ 5

Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich

§ 6

Der Vizepräsident des Landesschulrates für Oberösterreich

§ 7

Sektionen

2. HAUPTSTÜCK

§§ 8 bis 12 Entfallen

3. HAUPTSTÜCK
Gemeinsame Bestimmungen

§ 13

Vertretung; Ergänzung

§ 14

Parteienstärke

§ 15

Nichtausübung des Vorschlagsrechtes

§ 16

Bekanntgabe der Mitglieder

§ 17

Funktionsdauer

§ 18

Widerruf

§ 19

Persönliche Voraussetzungen für die Bestellung bzw. Entsendung

§ 20

Unvereinbarkeit

§ 21

Verlust und Ruhen der Mitgliedschaft

§ 22

Beschlußunfähigkeit durch mehr als sechs Monate

§ 23

Entschädigungen

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 26.09.1998 bis 31.12.2018
Oö. Schulaufsichtsgesetz 1998 - (Oö. SchAG 1998
StF: LGBl.Nr. 79/1998 (WV)

Änderung

LGBl.Nr. 57/2014 (GP XXVII RV 1112/2014 AB 1132/2014 LT 44)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSÜBERSICHT

1Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. HAUPTSTÜCK
Das Kollegium des Landesschulrates für Oberösterreich

§ 1

Zusammensetzung

§ 2

Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder

§ 3

Vorschlagsrecht

§ 4

Entsendung der beratenden Mitglieder gemäß § 1 Abs. 2

§ 5

Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich

§ 6

Der Vizepräsident des Landesschulrates für Oberösterreich

§ 7

Sektionen

2. HAUPTSTÜCK

§§ 8 bis 12 Entfallen

3. HAUPTSTÜCK
Gemeinsame Bestimmungen

§ 13

Vertretung; Ergänzung

§ 14

Parteienstärke

§ 15

Nichtausübung des Vorschlagsrechtes

§ 16

Bekanntgabe der Mitglieder

§ 17

Funktionsdauer

§ 18

Widerruf

§ 19

Persönliche Voraussetzungen für die Bestellung bzw. Entsendung

§ 20

Unvereinbarkeit

§ 21

Verlust und Ruhen der Mitgliedschaft

§ 22

Beschlußunfähigkeit durch mehr als sechs Monate

§ 23

Entschädigungen

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