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Das Kollegium des Landesschulrates für Oberösterreich
Zusammensetzung
(1) Dem Kollegium des Landesschulrates gehören als Mitglieder mit beschließender Stimme an (stimmberechtigte Mitglieder):
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(2) Dem Kollegium des Landesschulrates gehören als Mitglieder mit beratender Stimme an:
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(3) Dem Kollegium des Landesschulrates gehören weiters als Mitglieder mit beratender Stimme an:
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(4) Für die Behandlung einzelner Angelegenheiten können Fachleute mit beratender Stimme beigezogen werdenSchAG 1998 seit 31.12.2018 weggefallen.
Das Kollegium des Landesschulrates für Oberösterreich
Zusammensetzung
(1) Dem Kollegium des Landesschulrates gehören als Mitglieder mit beschließender Stimme an (stimmberechtigte Mitglieder):
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(2) Dem Kollegium des Landesschulrates gehören als Mitglieder mit beratender Stimme an:
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(3) Dem Kollegium des Landesschulrates gehören weiters als Mitglieder mit beratender Stimme an:
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(4) Für die Behandlung einzelner Angelegenheiten können Fachleute mit beratender Stimme beigezogen werdenSchAG 1998 seit 31.12.2018 weggefallen.