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Entsendung der beratenden Mitglieder gemäß § 1 Abs. 2
Die Mitglieder gemäß § 1 Abs. 2 Z. 1 sind von den in Betracht kommenden Kirchen oder Religionsgesellschaften, die Mitglieder gemäß § 1 Abs. 2 Z. 2 von den in Betracht kommenden Kammern zu entsendenOö. SchAG 1998 seit 31.12.2018 weggefallen.
Entsendung der beratenden Mitglieder gemäß § 1 Abs. 2
Die Mitglieder gemäß § 1 Abs. 2 Z. 1 sind von den in Betracht kommenden Kirchen oder Religionsgesellschaften, die Mitglieder gemäß § 1 Abs. 2 Z. 2 von den in Betracht kommenden Kammern zu entsendenOö. SchAG 1998 seit 31.12.2018 weggefallen.