§ 22 Oö. SchAG 1998 (weggefallen)

Oö. Schulaufsichtsgesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Ist das Kollegium durch mehr als sechs Monate beschlußunfähig, sind dessen Mitglieder neu zu bestellen bzw§ 22 . zu entsendenSchAG 1998 seit 31.12.2018 weggefallen. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald in einer Sitzung des Kollegiums die Beschlußunfähigkeit festgestellt wird; der Fristenlauf wird beendet, sobald in einer Sitzung des Kollegiums die Beschlußfähigkeit festgestellt wird. (Anm: LGBl.Nr. 57/2014)

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2018
Ist das Kollegium durch mehr als sechs Monate beschlußunfähig, sind dessen Mitglieder neu zu bestellen bzw§ 22 . zu entsendenSchAG 1998 seit 31.12.2018 weggefallen. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald in einer Sitzung des Kollegiums die Beschlußunfähigkeit festgestellt wird; der Fristenlauf wird beendet, sobald in einer Sitzung des Kollegiums die Beschlußfähigkeit festgestellt wird. (Anm: LGBl.Nr. 57/2014)

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