Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Soweit durch dieses Gesetz nichts anderes bestimmt wird, sind auf das Dienstverhältnis der Sprengeltierärzte das Landesbeamtengesetz 1994, LGBl. Nr. 19, in der jeweils geltenden Fassung und das Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz, LGBl. Nr. 42/1979, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Soweit durch dieses Gesetz nichts anderes bestimmt wird, sind auf das Dienstverhältnis der Sprengeltierärzte das Landesbeamtengesetz 1994, LGBl. Nr. 19, in der jeweils geltenden Fassung und das Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz, LGBl. Nr. 42/1979, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.