§ 4 LFBAO (weggefallen)

Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2024 bis 31.12.9999
Die Berufsausbildung umfasst die Ausbildung

  1. 1.Ziffer einsin der Landwirtschaft;
  2. 2.Ziffer 2im ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement;
  3. 3.Ziffer 3im Gartenbau;
  4. 4.Ziffer 4im Feldgemüsebau;
  5. 5.Ziffer 5im Obstbau und in der Obstverwertung;
  6. 6.Ziffer 6im Weinbau und in der Kellerwirtschaft;
  7. 7.Ziffer 7in der Molkerei- und Käsereiwirtschaft;
  8. 8.Ziffer 8in der Pferdewirtschaft;
  9. 9.Ziffer 9in der Fischereiwirtschaft;
  10. 10.Ziffer 10in der Geflügelwirtschaft;
  11. 11.Ziffer 11in der Bienenwirtschaft;
  12. 12.Ziffer 12in der Forstwirtschaft;
  13. 13.Ziffer 13in der Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft;
  14. 14.Ziffer 14in der landwirtschaftlichen Lagerhaltung;
  15. 15.Ziffer 15in der Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftlichen Bioenergiegewinnung.
§ 4 LFBAO seit 19.04.2024 weggefallen.

Stand vor dem 19.04.2024

In Kraft vom 11.12.2015 bis 19.04.2024
Die Berufsausbildung umfasst die Ausbildung

  1. 1.Ziffer einsin der Landwirtschaft;
  2. 2.Ziffer 2im ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement;
  3. 3.Ziffer 3im Gartenbau;
  4. 4.Ziffer 4im Feldgemüsebau;
  5. 5.Ziffer 5im Obstbau und in der Obstverwertung;
  6. 6.Ziffer 6im Weinbau und in der Kellerwirtschaft;
  7. 7.Ziffer 7in der Molkerei- und Käsereiwirtschaft;
  8. 8.Ziffer 8in der Pferdewirtschaft;
  9. 9.Ziffer 9in der Fischereiwirtschaft;
  10. 10.Ziffer 10in der Geflügelwirtschaft;
  11. 11.Ziffer 11in der Bienenwirtschaft;
  12. 12.Ziffer 12in der Forstwirtschaft;
  13. 13.Ziffer 13in der Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft;
  14. 14.Ziffer 14in der landwirtschaftlichen Lagerhaltung;
  15. 15.Ziffer 15in der Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftlichen Bioenergiegewinnung.
§ 4 LFBAO seit 19.04.2024 weggefallen.

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