§ 10 LFBAO Lehrstellenverzeichnis

Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.06.2007 bis 31.12.9999

Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat ein Verzeichnis der anerkannten Lehrbetriebe und Lehrberechtigten zu führen. Eine Durchschrift dieses Verzeichnisses und seiner jeweiligen Änderungen ist dem zuständigen ArbeitsamtArbeitsmarktservice und der Land- und Forstwirtschaftsinspektion zuzuleiten.

Stand vor dem 25.06.2007

In Kraft vom 28.06.1993 bis 25.06.2007

Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat ein Verzeichnis der anerkannten Lehrbetriebe und Lehrberechtigten zu führen. Eine Durchschrift dieses Verzeichnisses und seiner jeweiligen Änderungen ist dem zuständigen ArbeitsamtArbeitsmarktservice und der Land- und Forstwirtschaftsinspektion zuzuleiten.

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