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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Dieses ausschließlich vom Amt der Landesregierung im Wege der Bezirksverwaltungsbehörde zur Ausgabe gelangende Dienstabzeichen besteht aus Tombak, ist von länglicher runder Form, 8 cm hoch und 6 cm breit; in der Mitte befindet sich das burgenländische Landeswappen, darüber die Aufschrift „Burgenland“, unten die Aufschrift „Jagdschutz“ und auf beiden Seiten eine Verzierung aus Eichenlaub.
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 34/2017) |
(2) Dieses ausschließlich vom Amt der Landesregierung im Wege der Bezirksverwaltungsbehörde zur Ausgabe gelangende Dienstabzeichen besteht aus Tombak, ist von länglicher runder Form, 8 cm hoch und 6 cm breit; in der Mitte befindet sich das burgenländische Landeswappen, darüber die Aufschrift „Burgenland“, unten die Aufschrift „Jagdschutz“ und auf beiden Seiten eine Verzierung aus Eichenlaub.
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 34/2017) |