Burgenländisches Tierzuchtgesetz 2008 (Bgld. TZG 2008) Fundstelle

Burgenländisches Tierzuchtgesetz 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.04.2016 bis 31.12.9999

Gesetz vom 11. Dezember 2008 über die Tierzucht (Burgenländisches Tierzuchtgesetz 2008 - Bgld. TZG 2008)

StF: LGBl. Nr. 19/2009 (XIX. Gp. RV 1000 AB 1018) [CELEX Nr. 31977L0504, 31987L0328, 31988L0661, 31989L0361, 31989L0608, 31990L0118, 31990L0119, 31990L0425, 31990L0427, 31990L0428, 31991L0174, 32003L0109, 32004L0038, 32005L0024, 32005L0036, 32006L0123]

Änderung

LGBl. Nr. 39/2011 (XX. Gp. RV 157 AB 175) [CELEX Nr. 32008L0073]

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

LGBl. Nr. 23/2016 (XXI. Gp. RV 316 AB 332) [CELEX Nr. 32005L0036, 32013L0055, 32014L0036, 32014L0066]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

INHALTSVERZEICHNIS

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich und Ziel

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Zuchtorganisationen, Leistungsprüfung
und Zuchtwertschätzung, Daten

§ 3

Anerkennungsvoraussetzungen für Zuchtorganisationen

§ 4

Verfahren zur Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 5

Änderungen

§ 6

Widerruf der Anerkennung und der Ermächtigung zur Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 7

Tätigwerden von in anderen Bundesländern oder Mitgliedstaaten oder in Vertragsstaaten anerkannten Zuchtorganisationen

§ 8

Rechte und Pflichten von anerkannten Zuchtorganisationen

§ 9

Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 10

Datenveröffentlichung, Datenübermittlung

3. Abschnitt

Übereignung oder Überlassung von (Zucht-)Tieren
und Abgabe von Samen, Eizellen und Embryonen
sowie deren Verwendung

§ 11

Übereignung oder Überlassung von Zuchttieren

§ 12

Verwendung von Tieren im Natursprung

§ 13

Abgabe von Samen

§ 14

Verwendung von Samen

§ 15

Erbfehler, Missbildungen und Sterilitäten

§ 16

Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17

Verwendung von Embryonen

§ 18

Besamungstechnikerinnen und -techniker, Eigenbestandsbesamerinnen und -besamer

§ 19

Anerkennung von AusbildungsnachweisenAusbildungsbescheinigungen nach dem Recht der Europäischen Union

§ 20

Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Anerkennung von Berufsqualifikationen(entfallen)

4. Abschnitt
Behörden, Tierzuchtrat, Überwachung, Außenverkehr,
Verordnungen, Strafbestimmungen

§ 21

Behörde

§ 22

Tierzuchtrat

§ 23

Verfahren, Überwachung, Ausnahmen

§ 24

Unionrechtliche Auskunfts- und Mitteilungspflichten, Zusammenarbeit der Behörden,Veröffentlichung von Daten

§ 25

Zwischenstaatliches Vermittlungsverfahren nach dem Recht der Europäischen Union

§ 26

Verordnungen

§ 27

Strafbestimmungen

5. Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 28

Übergangsbestimmungen

§ 29

Umsetzungshinweise

§ 30

In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Anlage 1

Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2

Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3

Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4

Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5

Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittstaaten

Anmerkung

LGBl. Nr. 39/2011, LGBl. Nr. 79/2013, LGBl. Nr. 23/2016

Stand vor dem 21.04.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 21.04.2016

Gesetz vom 11. Dezember 2008 über die Tierzucht (Burgenländisches Tierzuchtgesetz 2008 - Bgld. TZG 2008)

StF: LGBl. Nr. 19/2009 (XIX. Gp. RV 1000 AB 1018) [CELEX Nr. 31977L0504, 31987L0328, 31988L0661, 31989L0361, 31989L0608, 31990L0118, 31990L0119, 31990L0425, 31990L0427, 31990L0428, 31991L0174, 32003L0109, 32004L0038, 32005L0024, 32005L0036, 32006L0123]

Änderung

LGBl. Nr. 39/2011 (XX. Gp. RV 157 AB 175) [CELEX Nr. 32008L0073]

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

LGBl. Nr. 23/2016 (XXI. Gp. RV 316 AB 332) [CELEX Nr. 32005L0036, 32013L0055, 32014L0036, 32014L0066]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

INHALTSVERZEICHNIS

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich und Ziel

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Zuchtorganisationen, Leistungsprüfung
und Zuchtwertschätzung, Daten

§ 3

Anerkennungsvoraussetzungen für Zuchtorganisationen

§ 4

Verfahren zur Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 5

Änderungen

§ 6

Widerruf der Anerkennung und der Ermächtigung zur Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 7

Tätigwerden von in anderen Bundesländern oder Mitgliedstaaten oder in Vertragsstaaten anerkannten Zuchtorganisationen

§ 8

Rechte und Pflichten von anerkannten Zuchtorganisationen

§ 9

Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 10

Datenveröffentlichung, Datenübermittlung

3. Abschnitt

Übereignung oder Überlassung von (Zucht-)Tieren
und Abgabe von Samen, Eizellen und Embryonen
sowie deren Verwendung

§ 11

Übereignung oder Überlassung von Zuchttieren

§ 12

Verwendung von Tieren im Natursprung

§ 13

Abgabe von Samen

§ 14

Verwendung von Samen

§ 15

Erbfehler, Missbildungen und Sterilitäten

§ 16

Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17

Verwendung von Embryonen

§ 18

Besamungstechnikerinnen und -techniker, Eigenbestandsbesamerinnen und -besamer

§ 19

Anerkennung von AusbildungsnachweisenAusbildungsbescheinigungen nach dem Recht der Europäischen Union

§ 20

Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Anerkennung von Berufsqualifikationen(entfallen)

4. Abschnitt
Behörden, Tierzuchtrat, Überwachung, Außenverkehr,
Verordnungen, Strafbestimmungen

§ 21

Behörde

§ 22

Tierzuchtrat

§ 23

Verfahren, Überwachung, Ausnahmen

§ 24

Unionrechtliche Auskunfts- und Mitteilungspflichten, Zusammenarbeit der Behörden,Veröffentlichung von Daten

§ 25

Zwischenstaatliches Vermittlungsverfahren nach dem Recht der Europäischen Union

§ 26

Verordnungen

§ 27

Strafbestimmungen

5. Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 28

Übergangsbestimmungen

§ 29

Umsetzungshinweise

§ 30

In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Anlage 1

Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2

Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3

Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4

Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5

Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittstaaten

Anmerkung

LGBl. Nr. 39/2011, LGBl. Nr. 79/2013, LGBl. Nr. 23/2016

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