Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der technischen Dokumentation ist - wenn sie nicht in deutscher Sprache abgefasst ist - die Kopie einer beglaubigten Übersetzung anzuschließen§ 10 Bgld.
(3) Der Eigentümer der Kleinfeuerung hat die technische Dokumentation aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde oder dem Rauchfangkehrer vorzulegen LHKG 2008 seit 31.05.2019 weggefallen.
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(2) Der technischen Dokumentation ist - wenn sie nicht in deutscher Sprache abgefasst ist - die Kopie einer beglaubigten Übersetzung anzuschließen§ 10 Bgld.
(3) Der Eigentümer der Kleinfeuerung hat die technische Dokumentation aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde oder dem Rauchfangkehrer vorzulegen LHKG 2008 seit 31.05.2019 weggefallen.