Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Dieser Abschnitt gilt nicht für:
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(2) Zentralfeuerungsanlagen, Niedertemperatur-Zentralfeuerungsanlagen und Brennwertgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe und deren Bauteile dürfen nur in Verkehr gebracht, errichtet und in Betrieb genommen werden, wenn sie
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(3) Der Nachweis der Einhaltung der Wirkungsgrade der Anlage 4 ist zu erbringen durch
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Dieser Abschnitt gilt nicht für:
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(2) Zentralfeuerungsanlagen, Niedertemperatur-Zentralfeuerungsanlagen und Brennwertgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe und deren Bauteile dürfen nur in Verkehr gebracht, errichtet und in Betrieb genommen werden, wenn sie
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(3) Der Nachweis der Einhaltung der Wirkungsgrade der Anlage 4 ist zu erbringen durch
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