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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Behörde 1§ 23 Bgld. Instanz im Sinne dieses Gesetzes ist - soferne nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - der Bürgermeister; Behörde 2LHKG 2008 seit 31.05.2019 weggefallen. Instanz ist der Gemeinderat.
(3) Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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(2) Behörde 1§ 23 Bgld. Instanz im Sinne dieses Gesetzes ist - soferne nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - der Bürgermeister; Behörde 2LHKG 2008 seit 31.05.2019 weggefallen. Instanz ist der Gemeinderat.
(3) Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.