Anl. 4 Bgld. LHKG 2008 (weggefallen)

Burgenländisches Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2019 bis 31.12.9999
Wirkungsgrade von Zentralfeuerungsanlagen, Niedertemperatur-Zentralfeuerungsanlagen und Brennwertgeräten für flüssige und gasförmige Brennstoffe:

Anlagentyp

Wirkungsgrad bei Nennlast Wirkungsgrad bei Teillast 30 % Pn2

Durchschnittliche Wassertemperatur des Heizkessels

(in °C)

Formel der Wirkungsgrad-anforderung

(in %)

Durchschnittliche Wassertemperatur des Heizkessels

(in °C)

Formel der Wirkungsgrad-anforderung

(in %)

Zentralfeueranlagen

70

> 84 + 2 logPn

> 50

> 80 + 3 logPn

Niedertemperatur-Zentralfeuerungsanlagen3

70

> 87,5 + 1,5 logPn

40

> 87,5 + 1,5 logPn

Brennwertgeräte

70

> 91 + 1 logPn

304

> 97 ü logPn

1) Verweise auf die AnlageAnl. 4 finden sich auch im § 14 Abs. 2, 4, 5 und 8

2) Pn ist die Nennwärmeleistung in kW

3) einschließlich Brennwertgeräte für flüssige Brennstoffe

4) Kessel-Eintrittstemperatur (Rücklauftemperatur)

Bei Gaszentralheizungsanlagen sind vorzugsweise Brennwertgeräte und in zweiter Linie Niedertemperaturfeuerungsanlagen einzusetzenBgld. LHKG 2008 seit 31.05.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2019

In Kraft vom 01.07.2000 bis 31.05.2019
Wirkungsgrade von Zentralfeuerungsanlagen, Niedertemperatur-Zentralfeuerungsanlagen und Brennwertgeräten für flüssige und gasförmige Brennstoffe:

Anlagentyp

Wirkungsgrad bei Nennlast Wirkungsgrad bei Teillast 30 % Pn2

Durchschnittliche Wassertemperatur des Heizkessels

(in °C)

Formel der Wirkungsgrad-anforderung

(in %)

Durchschnittliche Wassertemperatur des Heizkessels

(in °C)

Formel der Wirkungsgrad-anforderung

(in %)

Zentralfeueranlagen

70

> 84 + 2 logPn

> 50

> 80 + 3 logPn

Niedertemperatur-Zentralfeuerungsanlagen3

70

> 87,5 + 1,5 logPn

40

> 87,5 + 1,5 logPn

Brennwertgeräte

70

> 91 + 1 logPn

304

> 97 ü logPn

1) Verweise auf die AnlageAnl. 4 finden sich auch im § 14 Abs. 2, 4, 5 und 8

2) Pn ist die Nennwärmeleistung in kW

3) einschließlich Brennwertgeräte für flüssige Brennstoffe

4) Kessel-Eintrittstemperatur (Rücklauftemperatur)

Bei Gaszentralheizungsanlagen sind vorzugsweise Brennwertgeräte und in zweiter Linie Niedertemperaturfeuerungsanlagen einzusetzenBgld. LHKG 2008 seit 31.05.2019 weggefallen.

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