Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz (Bgld. ISUG) Fundstelle

Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2025 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 105/2025
  3. § 0 gültig ab 01.03.2024§ 0 gültig von 01.03.2024 bis 29.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 11/2024
  4. § 0 gültig von 27.04.2021 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 26/2021
  5. § 0 gültig von 23.04.2020 bis 26.04.2021 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 28/2020
  6. § 0 gültig von 23.04.2016 bis 22.04.2020 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 25/2016
  7. § 0 gültig von 30.10.2014 bis 22.04.2016 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 41/2014
  8. § 0 gültig von 01.03.2007 bis 29.10.2014

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Ziele

§ 2

Geltungsbereich

§ 2a

Ausnahmen

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
IPPC-Anlagen

§ 4

Bewilligungspflicht, Antragsvoraussetzungen, Anzeige

§ 5

Parteistellung, Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 6

Grenzüberschreitende Auswirkungen

§ 7

Bewilligung, Anzeige der Änderung, Fertigstellung der Anlage

§ 8

Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe

§ 8a

Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen

§ 8b

Allgemein bindende Vorschriften

§ 8c

Umweltqualitätsnormen

§ 8d

Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken

§ 9

Pflichten der Betreiberin oder des Betreibers, Anpassungsmaßnahmen, Befugnisse der Behörde

§ 9a

Umweltinspektionen

§ 9b

Sondervorschriften für Feuerungsanlagen

§ 10

Erfassung von Umgebungslärm und Planung von Lärmminderungsmaßnahmen

§ 11

Information der Öffentlichkeit

§ 12

Auflassung

2a. Abschnitt Energieeffizienz

3. Abschnitt
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso III-Betriebe)

§ 12a§ 13

Industrieanlagen, Fernwärme- und Fernkältenetze; Kosten-Nutzen-AnalysePflichten der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers

§ 14

Sicherheitskonzept, Sicherheitsbericht und interner Notfallplan

§ 14a

Inspektionen

§ 15

Pflichten der Behörde

34. Abschnitt
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso III-Betriebe)Zugang zu Informationen über die Umwelt

§ 13§ 16

Pflichten der Betriebsinhaberin oder des BetriebsinhabersUmweltinformationen

§ 14§ 17

Sicherheitskonzept, Sicherheitsbericht und interner NotfallplanInformationspflichtige Stellen

§ 14a§ 18

InspektionenFreier Zugang zu Umweltinformationen

§ 15§ 19

Pflichten der BehördeMitteilungspflicht

§ 20

Mitteilungsschranken und Ablehnungsgründe

§ 21

Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

§ 22

Rechtsschutz

§ 23

Veröffentlichung von Umweltinformationen

§ 24

Übermittlungspflicht

§ 25

Abgabenbefreiung

§ 26

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

45. Abschnitt
Zugang zu Informationen über die UmweltGemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. Abschnitt

§ 16§ 27

UmweltinformationenBehörde

§ 17§ 28

Informationspflichtige StellenÜberwachung und Berichtspflichten

§ 18§ 29

Freier Zugang zu UmweltinformationenStrafbestimmungen

§ 19 Mitteilungspflicht
§ 20 Mitteilungsschranken und Ablehnungsgründe
§ 21 Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
§ 22 Rechtsschutz
§ 23 Veröffentlichung von Umweltinformationen
§ 24 Übermittlungspflicht
§ 25 Abgabenbefreiung
§ 26 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

56. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. AbschnittÜbergangsbestimmungen, Umsetzungshinweise

§ 27§ 30

BehördeÜbergangsbestimmungen für Anlagen nach dem 2. Abschnitt

§ 28§ 31

Überwachung und BerichtspflichtenÜbergangsbestimmungen für Betriebe nach dem 3. Abschnitt

§ 29§ 32

StrafbestimmungenUmsetzungshinweise

§ 33

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

6. Abschnitt
Übergangsbestimmungen, Umsetzungshinweise

Anlage 1

Schwellenwerte für IPPC-Anlagen

Anlage 2

Verzeichnis der jedenfalls zu berücksichtigenden Schadstoffe, sofern sie für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte von Bedeutung sind

Anlage 3

Kriterien für die Ermittlung der besten verfügbaren Techniken

Anlage 4

Technische Bestimmungen für Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkesselanlagen oder Gasturbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW zur Erzeugung von Energie

§ 30Anlage 5

Übergangsbestimmungen fürListe gefährlicher Stoffe (betreffend Anlagen nach dem 23. Abschnitt)

§ 31 Übergangsbestimmungen für Betriebe nach dem 3. Abschnitt
§ 32 Umsetzungshinweise
§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 6

Im Sicherheitsbericht gemäß § 14 zu berücksichtigende Mindestdaten und -Informationen

Anlage 7

Informationen betreffend das Sicherheitsmanagementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anlage 1

Schwellenwerte für IPPC-Anlagen

Anlage 2

Verzeichnis der jedenfalls zu berücksichtigenden Schadstoffe, sofern sie für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte von Bedeutung sind

Anlage 3

Kriterien für die Ermittlung der besten verfügbaren Techniken

Anlage 4

Technische Bestimmungen für Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkesselanlagen oder Gasturbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW zur Erzeugung von Energie

Anlage 5

Liste gefährlicher Stoffe (betreffend Anlagen nach dem 3. Abschnitt)

Anlage 6

Im Sicherheitsbericht gemäß § 14 zu berücksichtigende Mindestdaten und -Informationen

Anlage 7

Informationen betreffend das Sicherheitsmanagementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Stand vor dem 29.12.2025

In Kraft vom 01.03.2024 bis 29.12.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 105/2025
  3. § 0 gültig ab 01.03.2024§ 0 gültig von 01.03.2024 bis 29.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 11/2024
  4. § 0 gültig von 27.04.2021 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 26/2021
  5. § 0 gültig von 23.04.2020 bis 26.04.2021 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 28/2020
  6. § 0 gültig von 23.04.2016 bis 22.04.2020 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 25/2016
  7. § 0 gültig von 30.10.2014 bis 22.04.2016 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 41/2014
  8. § 0 gültig von 01.03.2007 bis 29.10.2014

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Ziele

§ 2

Geltungsbereich

§ 2a

Ausnahmen

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
IPPC-Anlagen

§ 4

Bewilligungspflicht, Antragsvoraussetzungen, Anzeige

§ 5

Parteistellung, Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 6

Grenzüberschreitende Auswirkungen

§ 7

Bewilligung, Anzeige der Änderung, Fertigstellung der Anlage

§ 8

Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe

§ 8a

Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen

§ 8b

Allgemein bindende Vorschriften

§ 8c

Umweltqualitätsnormen

§ 8d

Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken

§ 9

Pflichten der Betreiberin oder des Betreibers, Anpassungsmaßnahmen, Befugnisse der Behörde

§ 9a

Umweltinspektionen

§ 9b

Sondervorschriften für Feuerungsanlagen

§ 10

Erfassung von Umgebungslärm und Planung von Lärmminderungsmaßnahmen

§ 11

Information der Öffentlichkeit

§ 12

Auflassung

2a. Abschnitt Energieeffizienz

3. Abschnitt
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso III-Betriebe)

§ 12a§ 13

Industrieanlagen, Fernwärme- und Fernkältenetze; Kosten-Nutzen-AnalysePflichten der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers

§ 14

Sicherheitskonzept, Sicherheitsbericht und interner Notfallplan

§ 14a

Inspektionen

§ 15

Pflichten der Behörde

34. Abschnitt
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso III-Betriebe)Zugang zu Informationen über die Umwelt

§ 13§ 16

Pflichten der Betriebsinhaberin oder des BetriebsinhabersUmweltinformationen

§ 14§ 17

Sicherheitskonzept, Sicherheitsbericht und interner NotfallplanInformationspflichtige Stellen

§ 14a§ 18

InspektionenFreier Zugang zu Umweltinformationen

§ 15§ 19

Pflichten der BehördeMitteilungspflicht

§ 20

Mitteilungsschranken und Ablehnungsgründe

§ 21

Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

§ 22

Rechtsschutz

§ 23

Veröffentlichung von Umweltinformationen

§ 24

Übermittlungspflicht

§ 25

Abgabenbefreiung

§ 26

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

45. Abschnitt
Zugang zu Informationen über die UmweltGemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. Abschnitt

§ 16§ 27

UmweltinformationenBehörde

§ 17§ 28

Informationspflichtige StellenÜberwachung und Berichtspflichten

§ 18§ 29

Freier Zugang zu UmweltinformationenStrafbestimmungen

§ 19 Mitteilungspflicht
§ 20 Mitteilungsschranken und Ablehnungsgründe
§ 21 Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
§ 22 Rechtsschutz
§ 23 Veröffentlichung von Umweltinformationen
§ 24 Übermittlungspflicht
§ 25 Abgabenbefreiung
§ 26 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

56. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. AbschnittÜbergangsbestimmungen, Umsetzungshinweise

§ 27§ 30

BehördeÜbergangsbestimmungen für Anlagen nach dem 2. Abschnitt

§ 28§ 31

Überwachung und BerichtspflichtenÜbergangsbestimmungen für Betriebe nach dem 3. Abschnitt

§ 29§ 32

StrafbestimmungenUmsetzungshinweise

§ 33

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

6. Abschnitt
Übergangsbestimmungen, Umsetzungshinweise

Anlage 1

Schwellenwerte für IPPC-Anlagen

Anlage 2

Verzeichnis der jedenfalls zu berücksichtigenden Schadstoffe, sofern sie für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte von Bedeutung sind

Anlage 3

Kriterien für die Ermittlung der besten verfügbaren Techniken

Anlage 4

Technische Bestimmungen für Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkesselanlagen oder Gasturbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW zur Erzeugung von Energie

§ 30Anlage 5

Übergangsbestimmungen fürListe gefährlicher Stoffe (betreffend Anlagen nach dem 23. Abschnitt)

§ 31 Übergangsbestimmungen für Betriebe nach dem 3. Abschnitt
§ 32 Umsetzungshinweise
§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 6

Im Sicherheitsbericht gemäß § 14 zu berücksichtigende Mindestdaten und -Informationen

Anlage 7

Informationen betreffend das Sicherheitsmanagementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anlage 1

Schwellenwerte für IPPC-Anlagen

Anlage 2

Verzeichnis der jedenfalls zu berücksichtigenden Schadstoffe, sofern sie für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte von Bedeutung sind

Anlage 3

Kriterien für die Ermittlung der besten verfügbaren Techniken

Anlage 4

Technische Bestimmungen für Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkesselanlagen oder Gasturbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW zur Erzeugung von Energie

Anlage 5

Liste gefährlicher Stoffe (betreffend Anlagen nach dem 3. Abschnitt)

Anlage 6

Im Sicherheitsbericht gemäß § 14 zu berücksichtigende Mindestdaten und -Informationen

Anlage 7

Informationen betreffend das Sicherheitsmanagementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

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