§ 4 Bgld. VbA (weggefallen)

Verordnung gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Der Titel, § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 3 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Der Titel, Paragraph 2, Absatz eins und 4 sowie Paragraph 3, Absatz 2, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 46 aus 2016, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
§ 4 Bgld. VbA seit 01.06.2024 weggefallen.

Stand vor dem 01.06.2024

In Kraft vom 30.06.2016 bis 01.06.2024
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Der Titel, § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 3 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Der Titel, Paragraph 2, Absatz eins und 4 sowie Paragraph 3, Absatz 2, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 46 aus 2016, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
§ 4 Bgld. VbA seit 01.06.2024 weggefallen.

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