Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Eltern können, soweit sie dazu bereit sind, von der gruppenführenden pädagogischen Fachkraft als Begleitpersonen (zB bei Ausflügen) eingesetzt werden.
(2) Die Eltern haben für eine entsprechende Körperpflege und Kleidung ihrer Kinder Sorge zu tragen.
(1) Die Eltern können, soweit sie dazu bereit sind, von der gruppenführenden pädagogischen Fachkraft als Begleitpersonen (zB bei Ausflügen) eingesetzt werden.
(2) Die Eltern haben für eine entsprechende Körperpflege und Kleidung ihrer Kinder Sorge zu tragen.